Mietobjekt: |
Parkplatz, Wehntalerstrasse 1151, 8106 Adlikon,
Umzäuntes Gelände mit Schranke und codierten Schlüsseln. |
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Kaution: |
Für den codierten Schrankenschlüssel
ist eine Kaution von
CHF 200.- zu hinterlegen, welche bei Beendigung des Mietver-hältnisses
nach der Rückgabe des Schrankenschlüssels retourniert
wird. Falls der Schlüssel verloren geht, dient die
Kaution für die Wiederbeschaffung eines Ersatzschlüssels. |
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Mietdauer: |
Die Mietdauer wird ohne schriftlichen Gegenbericht,
jeweils um
1 Jahr verlängert. |
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Kündigung: |
Jederzeit gegenseitig schriftlich eingeschrieben
kündbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 3 Monaten auf das Ende
eines Kalendermonates. Sie ist gültig, wenn sie spätestens
am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der
Gegenpartei eintrifft oder bei der Post abholbereit vorliegt.
Wünscht der
Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten
Fristen und Termine zu lösen, so haftet er bis zur
Weitervermietung, längstens aber bis zum nächsten
vertraglich möglichen Kündigungstermin für
den Mietzins und die übrigen Mieterpflichten. |
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Mietzins: |
CHF 85.- pro Monat, zahlbar vierteljährlich
/ halbjährlich / jährlich zum Voraus. Anpassungen
des Mietzinses bleiben dem Vermieter vorenthalten. Eine
Erhöhung des Mietzinses muss schriftlich Eingeschrieben
unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende
eines Kalendermonates erfolgen. |
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Haftung: |
Für den Diebstahl des Fahrzeuges und
für Beschädigungen, welche am abgestellten Fahrzeug
durch Drittpersonen verursacht werden, kann der Vermieter
nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter trägt die
Gefahr von Beschädigungen oder des Verlustes seiner
Farhabe, insbesondere das Risiko von Feuer-, Explosions-
Wasser- und anderen Elementarschäden. Dem Mieter wird
der Abschluss entsprechender Sachversicherungen empfohlen.
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Benützung: |
Der Mieter darf die Mietsache nur als Wohnmobil-/Wohnwagen-abstellplatz
benutzen, Reparaturen und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug
dürfen auf dem Parkplatz nicht vorgenommen werden. |
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Unterhaltspflicht
des Mieters: |
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt
in gutem und sauberem Zustand zu halten. Er ist für
Beschädigungen und Verunreinigungen (Öllachen),
die nicht Folge ordnungsgemässer Benützung oder
höherer Gewalt sind, schadenersatzpflichtig.
Die Reinigung des Abstellplatzes inkl. Schneeräumung
ist Sache des Mieters. Das gleiche gilt für die Zufahrten
zum Parkplatz. |
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Anwendbares
Recht /
Gerichtsstand: |
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist,
gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts
(Art. 253 ff. OR). Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.
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Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertig
und enthält alle getroffenen Abmachungen, jede Änderung
oder Ergänzung muss von beiden Parteien unterzeichnet
werden. |
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