Mietobjekt: Parkplatz, Wehntalerstrasse 1151, 8106 Adlikon,
Umzäuntes Gelände mit Schranke und codierten Schlüsseln.
 
Kaution: Für den codierten Schrankenschlüssel ist eine Kaution von
CHF 200.- zu hinterlegen, welche bei Beendigung des Mietver-hältnisses nach der Rückgabe des Schrankenschlüssels retourniert wird. Falls der Schlüssel verloren geht, dient die Kaution für die Wiederbeschaffung eines Ersatzschlüssels.
 
Mietdauer: Die Mietdauer wird ohne schriftlichen Gegenbericht, jeweils um
1 Jahr verlängert.
 
Kündigung: Jederzeit gegenseitig schriftlich eingeschrieben kündbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende
eines Kalendermonates. Sie ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Gegenpartei eintrifft oder bei der Post abholbereit vorliegt. Wünscht der
Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine zu lösen, so haftet er bis zur Weitervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglich möglichen Kündigungstermin für den Mietzins und die übrigen Mieterpflichten.
 
Mietzins: CHF 85.- pro Monat, zahlbar vierteljährlich / halbjährlich / jährlich zum Voraus. Anpassungen des Mietzinses bleiben dem Vermieter vorenthalten. Eine Erhöhung des Mietzinses muss schriftlich Eingeschrieben unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonates erfolgen.
 
Haftung: Für den Diebstahl des Fahrzeuges und für Beschädigungen, welche am abgestellten Fahrzeug durch Drittpersonen verursacht werden, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter trägt die Gefahr von Beschädigungen oder des Verlustes seiner Farhabe, insbesondere das Risiko von Feuer-, Explosions- Wasser- und anderen Elementarschäden. Dem Mieter wird der Abschluss entsprechender Sachversicherungen empfohlen.
 
Benützung: Der Mieter darf die Mietsache nur als Wohnmobil-/Wohnwagen-abstellplatz benutzen, Reparaturen und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug dürfen auf dem Parkplatz nicht vorgenommen werden.
 
Unterhaltspflicht des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem und sauberem Zustand zu halten. Er ist für Beschädigungen und Verunreinigungen (Öllachen), die nicht Folge ordnungsgemässer Benützung oder höherer Gewalt sind, schadenersatzpflichtig.
Die Reinigung des Abstellplatzes inkl. Schneeräumung ist Sache des Mieters. Das gleiche gilt für die Zufahrten zum Parkplatz.
 
Anwendbares Recht /
Gerichtsstand:

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts
(Art. 253 ff. OR). Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.

   
Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertig und enthält alle getroffenen Abmachungen, jede Änderung oder Ergänzung muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.