Allgemeine Bestimmungen
Reservation und Zahlungsart
Gerichtsstand
   
 
Im Tarif inbegriffen sind:                                                 
 
Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug, Selbstbehalt Fr. 500.-- (nicht aussschliessbar)
Notwendige Fahrzeugunterhalts-Spesen werden gegen detaillierte Quittung zurückerstattet. Übersteigen Reparaturkosten Fr. 150.--, ist immer vorerst der Vermieter zu verständigen, ansonsten trägt der Mieter das Risiko der Reparaturkosten.
Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen in West- und Osteuropa
Autobahnvignette
Im Tarif nicht inbegriffen sind:                                        
 
Im Mietpreis sind keine Spannsets inbegriffen. Es werden auch keine Spannsets
abgegeben, diese müssen selber organisiert werden!
 

 

Allgemeine Bestimmungen                                               
 
Mindestalter 23 Jahre
Führerausweis: Der/die Fahrer muss/müssen mindestens 2 Jahre im Besitze eines gültigen Führerausweise Kat. B bis 3,5 t sein.
Fahrzeugausweis: Das Zugfahrzeug muss die entsprechende Zulassung für eine Anhängerkupplung (Deichsellast und Zuggewicht) ausweisen.
Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Übernahme und Rückgabe erfolgen laut Vertrag am Domizil des Vermieters. Übergabe und Rückgabe nach Vereinbarung.
Verspätete Rückgabe kostet pro Std. Fr. 10.-- (später als vereinbarter Termin).
Bei Ausfall eines Fahrzeuges kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
   
Reservation und Zahlungsart                                          
   
Fr. 300.-- Reservationsgebühr / Kaution bei Unterzeichnung des Mietvertrages/Erhalt Bestätigung
Zahlung des gesamten Mietpreises spätestens 1 Monat vor Übernahme. Die Kaution muss zusätzlich zum Mietpreis geleistet werden und innert 10 Tagen als Anzahlung einbezahlt werden. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Anhängers zurückerstattet unter Vorbehalt von Schäden
 

 

Gerichtsstand                                                                     
   
Gerichtsstand ist Regensdorf